Weiterbildung, die nach den gültigen Sicherheitsregeln für Hilfeleistungsunternehmen (GUV 10.7)in der Fassung vom Oktober 1992 durchgeführt werden.

Zunächst einmal gilt es, die Grundfertigkeiten des Tauchens zu erlernen. Was brauche ich alles,
wie baue ich die Ausrüstung richtig zusammen und wie teste ich alles auf seine Funktionsfähigkeit.
Dann die ersten Versuche im Hallenbad: Atmen, Austarieren, Flossenschwimmen.

Wenn die Übungen sicher beherrscht werden, geht's ins offene Wasser; hier wird dann das
Orientierungstauchen mit Kompaß und das Tauchen nach Leinensignalen geübt. Ebenso zur
Ausbildung gehören handwerkliche Tätigkeiten unter Wasser wie Hämmern, Sägen oder Schrauben.

Der theoretische Teil der Ausbildung beinhaltet Medizin und Physik sowie Grundkenntnisse der
Funktionsweise der verwendeten Gerätschaften.

Um das ganze Jahr einsatzfähig zu sein, wird auch nach bestandener Prüfung weitertrainiert, und
es finden Fortbildungsveranstaltungen statt, deren Besuch für jeden Rettungstaucher Pflicht ist. Zu diesem Termin muß jeder ein tauchärztliches Attest vorlegen, das seine medizinische Tauglichkeit bestätigt.